Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg

Onlineanzeige nach Geologiedatengesetz - Brandenburg

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Willkommen bei der Onlineanzeige nach Geologiedatengesetz für Brandenburg, dem Portal des Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), zur Anzeige von Bohrungen und geologischen Untersuchungen, die im Bundesland Brandenburg durchgeführt werden sollen. Die Anwendung soll das Meldeverfahren vereinfachen, nutzerfreundlicher machen und beschleunigen. Bitte beachten Sie bei Fragen die Hinweise auf der Startseite.


Bohrpunktkarte Brandenburg

Sie wollen bohren und suchen geologische Informationen für die weitere Planung? Die Bohrpunktkarte Brandenburg gibt einen Überblick zu bereits durchgeführten Bohrungen und verfügbaren Schichtenverzeichnissen.


Anzeigepflicht für geologische Untersuchungen (inkl. Bohrungen)

Alle geologischen Untersuchungen, darunter insbesondere Bohrungen, müssen gemäß Geologiedatengesetz (GeolDG) und/oder Bundesberggesetz (BBerg, § 127) dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg 14 Tage vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden (§ 8 GeolDG). Sollte Ihre angezeigte Bohrung in einem nach Standortauswahlgesetz (§21 StandAG) Teilgebiet bzw. identifizierten Gebiet liegen, ist die Anzeige zur Bohrung mindestens 4 Wochen vor Bohrbeginn einzureichen. 
Weiterführende Informationen finden Sie unter Teilgebiete.

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Rechtlicher Hinweis

Vor Beginn der Bohrung / der geologischen Untersuchung sind alle dafür notwendigen Erlaubnisverfahren durchzuführen.

Bohrungen und Geologische Untersuchungen außerhalb Brandenburgs

Bohrungen und geologische Untersuchungen außerhalb Brandenburgs müssen bei der mit der Durchsetzung des Geologiedatengesetzes beauftragten Behörde des jeweiligen Bundeslandes angezeigt werden.

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