Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg

Bohranzeige Online Brandenburg

Bohranzeige erstellen

Willkommen bei der Bohranzeige Online für Brandenburg, dem Portal des Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), zur Anzeige von Bohrungen, die im Bundesland Brandenburg durchgeführt werden sollen. Die Anwendung soll das Meldeverfahren vereinfachen, nutzerfreundlicher machen und beschleunigen. Bitte beachten Sie bei Fragen die Hinweise auf der Startseite.

Anzeigepflicht für Bohrungen

Alle geologischen Untersuchungen, darunter insbesondere Bohrungen, müssen gemäß Geologiedatengesetz (GeolDG) und/oder Bundesberggesetz (BBerg, § 127) dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg 14 Tage vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden (§ 8 GeolDG). Sollte Ihre angezeigte Bohrung in einem nach Standortauswahlgesetz (§21 StandAG) Teilgebiet bzw. identifizierten Gebiet liegen, ist die Anzeige zur Bohrung mindestens 4 Wochen vor Bohrbeginn einzureichen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter Teilgebiete.

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Rechtlicher Hinweis

Vor Bohrbeginn müssen eventuell Erlaubnisverfahren durchgeführt werden.

Bohrungen außerhalb Brandenburgs

Bohrungen außerhalb Brandenburgs müssen beim zuständigen Geologischen Landesdienst angezeigt werden.

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